Retter in der Not: Die rezeptfreie „Pille danach“© seb ra iStock - Getty Images Plus Getty Images
Wo ein Wille (und eine Apotheke) ist, ist auch ein Weg Die Rezeptfreiheit ermöglicht also Betroffenen, auch in Gebieten, wo (Frauen-)Ärzte eher spärlich vertreten sind, rechtzeitig an das Medikament zu kommen. Dass die Abgabe hier in der Apotheke erfolgt, kann nicht nur den entscheidenden Zeitvorteil bringen, sondern erlaubt es auch, diskret an das Medikament zu kommen und somit in der Konsequenz die ungleich belastendere Alternative, eine Abtreibung, zu verhindern. Auf Aufklärung und individuellen fachlichen Rat sowie eine gewissenhafte Beratung in der Apotheke ist Verlass. Die Einnahme Wie eingangs erwähnt, sollte die „Pille danach“ schnellstmöglich, optimaler Weise innerhalb eines halben Tages, eingenommen werden; eine einzige Tablette genügt. Es sei denn, sie wird erbrochen, ohne dass seit der Einnahme drei Stunden vergangen sind. In diesem speziellen Fall muss umgehend Ersatz besorgt und erneut therapiert werden. Diese Gefahr (des Erbrechens) besteht vor allem, wenn das Medikament auf einen leeren Magen trifft – also: Ein kleiner Imbiss vor der Pille danach ist ratsam. Viel hilft übrigens nicht viel; bei den Wirkstoffen gilt: entweder – oder. Eine Kombination von Levonorgestrel und Ulipristalacetat ist kontraproduktiv. Was ist danach zu beachten? Da der Eisprung beeinflusst wird, kann sich die Monatsblutung verschieben. Eine Kontrolluntersuchung beim Gynäkologen ist empfohlen, insbesondere, wenn sie länger als sieben Tage überfällig bleibt, oder es andere Anzeichen einer Schwangerschaft zeigen. Außerdem sollte auf jeden Fall weiter verhütet werden. Da die konkreten Empfehlungen nur in Abhängigkeit vom Wirkstoff der „Pille danach“ gegeben werden können, sollte diesbezüglich der Gynäkologe oder Apotheker befragt werden. Außerdem wichtig: Wenn bereits Symptome einer Schwangerschaft vorliegen, sollte zuerst der Rat des Frauenarztes eingeholt oder zumindest ein Schwangerschaftsschnelltest gemacht werden. Auch wenn in der Vergangenheit eine Eileiterentzündung/-schwangerschaft oder eine Bauchhöhlenschwangerschaft aufgetreten ist, muss die Indikation der „Pille danach“ ärztlich geprüft werden. Vorsicht ist auch beim Vorliegen von Störungen der Leberfunktion oder einer HIV-Infektion geboten. Um gut beraten können, muss der Apotheker immer informiert werden, falls andere Arzneimittel eingenommen werden, seien es Antibiotika, Virostatika, krampflösende oder sonstige Präparate. Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit sind auch bei der „Pille danach“ nicht ganz auszuschließen – im Zweifelsfall sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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